AGB

1 Geltungsbereich (1) Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, Managed Services, Projektleistungen sowie Lieferungen von Hardware, Software und Lizenzen durch die MIT-System GmbH & Co. KG gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts. (2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Beauftragung (1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. (2) Die Beauftragung kann schriftlich, in Textform (E-Mail, Ticketsystem, Kundenportal, ERP-System) oder mündlich mit anschließender Leistungserbringung erfolgen. (3) Der Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande. (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge bei fehlender Verfügbarkeit, wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder außergewöhnlicher Marktlage abzulehnen.

§ 3 Leistungsart (1) IT-Leistungen stellen grundsätzlich Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar. (2) Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet. (3) Werkleistungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Managed Services (1) Managed Services umfassen fortlaufende IT-Leistungen, Überwachungen und Supportleistungen. (2) Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten, Wartungsfenster und SLAs ergeben sich ausschließlich aus gesonderten Vereinbarungen. (3) Ohne SLA-Vereinbarung erfolgen Leistungen nach dem Best-Effort-Prinzip.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner und technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereit. (2) Verzögerungen oder Mehraufwand durch unzureichende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und sind zusätzlich vergütungspflichtig. (3) Stillstandszeiten durch fehlende Mitwirkung gelten als abrechenbare Leistung. (4) Der benannte Ansprechpartner gilt als bevollmächtigt für Freigaben, Priorisierungen, Beauftragungen über Ticketsysteme sowie Remote-Zugriffe.

§ 6 Preise und Preisanpassungen (1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung vereinbarten Preise. (2) Preisanpassungen sind bei erheblicher Veränderung von Kostenfaktoren zulässig (Hersteller- und Großhandelspreise, Lizenz- und Abonnementkosten, Lohn- und Betriebskosten, Energie-, Transport- und Beschaffungskosten). (3) Preisanpassungen gelten auch für laufende Vertragsverhältnisse bei rechtzeitiger Ankündigung.

§ 7 Ticket- und Abrechnungssystematik (1) Abrechnung auf Basis des gesamten Bearbeitungsaufwands inkl. Analyse, Vor- und Nachbereitung, Dokumentation und Kommunikation. (2) Abrechnung in 15-Minuten-Einheiten; Mindestabrechnung je Vorgang: 30 Minuten. (3) Grundlage ist das Ticketsystem des Auftragnehmers.

§ 8 Vertraulichkeit (1) Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen (insb. Geschäfts-, Betriebs- und Zugangsdaten) streng vertraulich. (2) Die Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. (3) Weitergabe an Dritte nur zur Vertragserfüllung oder bei gesetzlicher Verpflichtung.

§ 9 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen (1) Arbeitsergebnisse (Dokumentationen, Konzepte, Konfigurationen, Skripte etc.) werden dem Auftraggeber mit einfachem, nicht ausschließlichem und nicht übertragbarem Nutzungsrecht zum internen Gebrauch eingeräumt. (2) Weitergabe an Dritte oder externe Nutzung ohne schriftliche Zustimmung unzulässig. (3) Methoden, Verfahren, Know-how und allgemeine Lösungskonzepte verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.

§ 10 Hardware- und Softwarelieferungen (1) Lieferungen erfolgen ausschließlich gegen Vorkasse, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. (2) Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt.

§ 11 Eigentumsvorbehalt (1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. (2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

§ 12 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) (1) KI-Systeme werden ausschließlich als unterstützendes Werkzeug eingesetzt. (2) Keine Haftung für KI-erzeugte Inhalte, Empfehlungen oder Auswertungen. (3) Verarbeitung sensibler oder personenbezogener Daten durch KI nur nach vorheriger Freigabe oder auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.

§ 13 Haftung (1) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur Haftung für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. (3) Haftung für Datenverluste nur bei nachgewiesener ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber. (4) Weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. (5) Keine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktions- oder Nutzungsausfall sowie reine Vermögensschäden.

§ 14 Haftungsbegrenzung (1) Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Einzelauftrags. (2) Bei laufenden Verträgen begrenzt auf die im letzten Vertragsjahr gezahlte Netto-Vergütung. (3) Keine Haftungsbegrenzung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 15 Einsatz von Dritten Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer, Hersteller oder externe Dienstleister einzusetzen. Bei Drittanbieter-Leistungen gelten ergänzend deren Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.

§ 16 Ergänzende Regelung bei vereinbarten Werkleistungen Werkleistungen gelten als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel schriftlich rügt oder die Leistung produktiv nutzt.

§ 17 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht (1) Aufrechnung nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen. (2) Zurückbehaltungsrecht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 18 Schlussbestimmungen (1) Es gilt deutsches Recht. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kassel, soweit gesetzlich zulässig. (3) Unwirksame Einzelbestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

FAIR PAY

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